Mitgliedschaft
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW
Stand: 02. Februar 2010
§1 Ziele
Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW verstehen sich als Instrument zur Qualitätssicherung und intendieren eine Gewährleistung der für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden unter konkreter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt.
§2 Anerkennung der Berufs- und Ehrenordnung
Das Mitglied erkennt die Berufs- und Ehrenordnung des Berufsverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW als für sich bindend an.
§3 Qualifikation
1. Das Mitglied verfügt über einen der folgenden anerkannten Abschlüsse:
- Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in
- Diplom-Gebärdensprachdolmetscher/in (FH)
- Bachelor of Arts (B.A.) Gebärdensprachdolmetschen
- Master of Arts (M.A.) Gebärdensprachdolmetschen
- Geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in (IHK)
- Staatlich geprüfte/r Gebärdensprachdolmetscher/in
- Staatlich geprüfte/r Dolmetscher/in für Deutsche Gebärdensprache (DGS)
- Staatlich geprüfte/r Dolmetscher/in für internationale Gebärden
- Staatlich geprüfte taube Gebärdensprachdolmetscher/in
2. Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung seiner tätigkeitsspezifischen Fähigkeiten sowie im Hinblick auf eine anzustrebende Professionalisierung und Spezialisierung verpflichtet sich das Mitglied, kontinuierlich an berufsrelevanten Fortbildungsveranstaltungen insbesondere zu den Themenkomplexen
Arbeitssprachen und Kommunikationsmethoden:
- Deutsche Gebärdensprache (DGS)
- Deutsche Lautsprache (DLS)
Andere Kommunikationshilfen z.B. zu folgenden Themenbereichen:
- Grammatik
- Wortschatz Idiome
- Rhetorik
- Stilebenen
- Synonymik
- LBG
- Fingeralphabete
- Lormen
- taktiles Gebärden
- internationale Gebärden etc.
Berufsorganisation/Berufsverhalten, z. B. zu folgenden Themenbereichen:
- Berufspräsentation
- Betriebs- und steuerrechtliche Aspekte etc.
Fachfortbildungen, z.B. zu folgenden Themenbereichen:
- Dolmetschtechniken
- Techniken zur Prophylaxe von Berufskrankheiten
- Polizei- und Gerichtsdolmetschen etc.
teilzunehmen.
3. Diejenigen Mitglieder, die auf der Dolmetscherliste Kranken-/ Pflegekassen genannt werden, verpflichten sich zur Teilnahme an einer Fortbildung innerhalb eines jeweiligen Zweijahres-Zyklus aus dem Themenbereich „Medizin“. Bezugszeitraum sind jeweils Kalenderjahre.
3.1 Der Nachweis hierüber ist schriftlich und unaufgefordert zu erbringen.
3.2 Falls ein entsprechender Nachweis alle zwei Jahre nicht erbracht werden kann, kann der Vorstand des Berufsverbandes in begründeten Ausnahmefällen eine Verlängerung der Nachweisfrist um einen im Einzelfall näher zu bestimmenden Zeitraum gewähren.
§4 Kollegialer Austausch
Jedes Mitglied verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Pflege eines praxisorientierten kollegialen Austausches, sowie zu einer aktiven Beteiligung an einer verantwortungsbewussten Nachwuchsförderung bzw. -betreuung.
§5 Teilnahme an einem Begrüßungsgespräch
Der Beitritt zum Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW setzt die Teilnahme an einem sog. Begrüßungsgespräch mit Mitgliedern des Vorstandes voraus. Inhalt des Gesprächs sind u.a. die Ziele und Grundsätze des Verbandes, sowie Informationen über Arbeitsbedingungen, Abrechnungsformalitäten, etc.
§6 Inkrafttreten
1. Die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Berufsverband der GebärdensprachdolmetscherInnen NRW treten durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung mit Wirkung vom 04.11.2000 in Kraft und sind für alle Mitglieder von diesem Zeitpunkt an in der jeweils gültigen Fassung verbindlich. Sie gehen jedem Mitglied mit dem Protokoll zu o.g. Mitgliederversammlung zu.
2. Als Konsequenz einer Missachtung des § 2, 3 und 4 kann nach Beratung und Beschluss derMitgliederversammlung ein sofortiger Verbandsausschluss ausgesprochen werden.
Gültig durch Versammlungsbeschluss seit dem 04.11.2000, geändert durch Versammlungsbeschluss am 01.01.2003, 01.11.2004, 01.11.2006 sowie am 06.02.2010.